Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sport+WellnessPark GmbH ALTE ZIEGELEI

Stand 03/2022

Für den zwischen dem Sport+WellnessPark GmbH ALTE ZIEGELEI (Nordheimer Straße 61, 74348 Lauffen am Neckar), nachstehend auch Unternehmen genannt, und dem Mitglied abgeschlossenen Abo-Vertrag gelten, soweit im Vertrag nicht besondere Vereinbarungen getroffen worden sind, die nachstehenden AGB.

1. Vertragsabschluss

Vertragsschluss im Unternehmen

Die ersten 14 Tage der Erstlaufzeit gelten als Probezeit. Während dieser Zeit sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden. Für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses während der Probezeit durch das Mitglied hat das Mitglied die in Anspruch genommenen Leistungen des individuellen Erfolgsprogramms sowie den anteiligen Monatsbeitrag zu bezahlen. Für den Fall, dass der Vertrag seitens des Unternehmens während der Probezeit gekündigt wird, werden die Kosten für das Erfolgsprogramm zurückerstattet, jedoch der anteilige Monatsbeitrag einbehalten.

Online-Vertragsabschluss

Beim Online-Vertragsschluss über die Website der Sport+WellnessPark GmbH ALTE ZIEGELEI stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Das Unternehmen speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Die ersten 14 Tage der Erstlaufzeit gelten als Probezeit. Während dieser Zeit sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden. Für den Fall, dass der Vertrag seitens des Unternehmens während der Probezeit gekündigt wird, erfolgt der Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss in Textform gegenüber dem Mitglied. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

2. Rückstände Monatsbeitrag
Befindet sich das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeitragen im Rückstand, so ist das Unternehmen berechtigt, seine Leistung bis zum Beitragsausgleich einzustellen. Darüber hinaus ist das Unternehmen berechtigt, die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund zu erklären. In diesem Falle ist das Mitglied verpflichtet, die monatlichen Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Vertrages, abzüglich eines Anteils für ersparte Aufwendungen in Hohe von 20 % als pauschalierten Schadenersatz, zu bezahlen. Dem Mitglied bleibt es hierbei unbenommen, einen evtl. niederen Schaden des Unternehmens nachzuweisen. In diesem Falle hat es nur den niederen Schaden zu bezahlen. Dem Unternehmen bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen.

3. Beitragsanpassungsrecht
3.1 Die Sport+WellnessPark GmbH ALTE ZIEGELEI ist berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Beitragserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten in der neuen Laufzeit wirksam.

3.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend wie vorstehend.

4. Unterbrechung der Mitgliedschaft
Vorübergehende Sportuntauglichkeit, z. B. wegen kurzer, bis zu einem Monat dauernder Erkrankungen, entbindet nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Wird ein Mitglied durch Krankheit an der Sportausübung gehindert, weist das Mitglied dies durch Vorlage eines ärztlichen oder behördlichen Bestätigungsschreibens nach, kann der Vertrag für die Dauer der voraussichtlichen Verhinderung stillgelegt werden und das Mitglied kann die restliche Laufzeit nach Beendigung der Stilllegung in Anspruch zu nehmen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich in diesem Fall um die Dauer der Stilllegung. Stilllegungen, gleich aus welchem Grund, haben immer in Textform zu erfolgen. Ruckwirkende Stilllegungen sind prinzipiell nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

5. Ermäßigungen
Bei altersbezogenen Sondertarifen sind die Nachweise für die Berechtigung der Inanspruchnahme dieser Tarife unaufgefordert rechtzeitig dem Unternehmen vor Erstaufnahme des Trainings vorzulegen. Werden die Nachweise nicht vorgelegt, so ist das Mitglied verpflichtet, bis zum Beibringen des Nachweises den normalen Mitgliedsbeitrag für den Tarif „Fitness“ für die vereinbarte Laufzeit zu bezahlen. Ab Vorlage der Nachweise ist dann wieder der ermäßigte Tarif für die nachgewiesene Laufzeit zur Anwendung zu bringen. Bei altersmäßiger Überschreitung des Tarifs U19 gilt automatisch der Tarif U26, bei altersmäßiger Überschreitung des Tarifs U26 gilt automatisch der Tarif Fitness.

6. Beendigung der Mitgliedschaft
Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

7. Chiparmband (Mitgliedsausweis)
Die Benutzung der Einrichtungen des Unternehmens kann nur mit gültigem Chiparmband erfolgen. Bei Verlust des Chiparmbands wird eine Wiederbeschaffungs- und Codegebühr von € 15,– erhoben. Dem Mitglied bleibt es hierbei unbenommen, einen evtl. niederen Schaden des Unternehmens nachzuweisen. In diesem Falle hat es nur den niederen Schaden zu bezahlen. Dem Unternehmen bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen. Bei der Erstausstellung oder der Wiederbeschaffung Ihres persönlichen Chiparmbands ist es erforderlich, dass wir am Check-In ein Porträtfoto von Ihnen erstellen. Das Foto wird zu Ihrer persönlichen Sicherheit, insbesondere zur Vermeidung von missbräuchlicher Verwendung Ihres Chiparmbands durch Dritte, ausschließlich intern gespeichert und verwendet. Hierbei werden wir sämtliche datenschutzrechtliche Anforderungen beachten. Eine Weitergabe des Fotos an Dritte ist ausgeschlossen.

8. Haftung
Eine Haftung des Unternehmens für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen. Es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Unternehmens zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle

9. Änderung von Mitgliederdaten
Änderungen der Anschrift, bei Bankeinzug auch Kontoänderung, sind dem Fitnessstudio unverzüglich mitzuteilen.

10. Datenschutz, Datensicherheit
10.1 Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, Telefonnummer und Emailadresse. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden

10.2 Unsere Datenschutzerklärung und weitergehende Datenschutzhinweise können Sie auf unserer Homepage unter https:/www.sportundwellnesspark.de/datenschutzerklaerung aufrufen und einsehen. Diese gelten ergänzend.

11. Nutzung der Clubleistungen
11.1 Vom Mitglied darf die Fitnesseinrichtung nur insoweit genutzt werden, als er in das jeweilige Trainingsgerät von einem Mitarbeiter der Sport+WellnessPark GmbH ALTE ZIEGELEI eingewiesen wurde und mit der Benutzung vertraut ist. Jugendlichen zwischen 14 -18 Jahren ist das Fitness- oder Kurstraining nur mit Zustimmung der Eltern gestattet.

11.2 Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen in den Räumen der Sport+WellnessPark ALTE ZIEGELEI GmbH ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

12. Öffnungszeiten / Feiertage
Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten des Unternehmens sind möglich. Eine Angebotsanpassung der Kurse bleibt grundsätzlich vorbehalten.

13. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Das Fitnessstudio ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein  bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

Es gilt die ausgehängte Hausordnung.

 

Datenschutzhinweise Sport+WellnessPark GmbH (PDF) nach Art. 13 ff. EU-DSGVO